FAQs

„Hospiz ist kein Ort, wo wir uns einrichten, sondern eine Haltung, mit der wir uns begegnen.“

Cicely Saunders

Startseite > FAQs

Häufige Fragen

Wen begleitet der Aalener Hospizdienst?

Schwerkranke und sterbende Menschen im Erwachsenenalter werden von uns zu Hause, in Pflege- und Behinderteneinrichtungen oder im Krankenhaus begleitet. Unsere Begleitung ist unabhängig von Ihrer Weltanschauung, Ihrem Glauben und Ihrer Herkunft. Die zu begleitende Person bzw. der/die Betreuende muss mit der Begleitung einverstanden sein.

Es gibt verschiedene Angebote für Trauernde durch unsere qualifizierten Trauerbegleiter*innen. Die Begleitung schwerstkranker und sterbender Kinder und die Unterstützung trauernder Kinder und Jugendlicher bietet der Kinderhospizdienst der Malteser an.

Wann und wie oft kommt der Hospizdienst?

Begleitungen übernehmen wir auf Anfrage von Betroffenen, Angehörigen oder Pflegekräften. Nach der Anfrage wird von unserer Koordinatorin oder der ehrenamtlichen Einsatzleitung ein Erstgespräch vereinbart. Dabei werden für die Begleitung notwendige Daten erfasst und individuelle Absprachen getroffen. Die Begleitung richtet sich nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten und kann tagsüber oder auch nachts, auch an Wochenenden vereinbart werden.

Wie begleitet der Hospizdienst?

Der ehrenamtliche Begleiter / die ehrenamtliche Begleiterin will bei den Besuchen Kontakt und Zugang zum begleiteten Menschen finden. Durch ihr Dasein, durch die Zeit, die der/die Ehrenamtliche erbringt, kann eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden. Wir hören zu oder schweigen mit, wir lesen vor oder singen, auf Wunsch beten wir oder halten die Hand. Angehörige erfahren Entlastung, indem sie bei Fragen oder Sorgen ein offenes Ohr finden oder sich etwas Zeit für sich nehmen können, während wir auf da sind.

Die Ehrenamtlichen sind zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet.

Die Koordinatorin und die ehrenamtliche Einsatzleitung sind Ansprechpartner*innen für Terminabsprachen. Sie sind auch für die Einteilung der Ehrenamtlichen zuständig.

Wie ist der Hospizdienst erreichbar?

Die Einsatzleitung ist täglich von 8.30 bis 14.30 Uhr unter 0171-2069420 erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten kann eine Nachricht auf unsere Mailbox gesprochen werden, wir rufen zurück. Um zeitnah reagieren zu können, sollte bei Rückmeldungen die Einsatzleitung kontaktiert werden.

Die Geschäftsstelle in der Friedhofsstr. 7 ist von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt.

Telefon 07361-5550-56
Fax 07361-5550-58
Ihre Mail erreicht uns unter
info@aalener-hospizdienst.de

Besteht die Möglichkeit einer persönlichen Beratung?

Ja, Sie können zu einem Beratungsgespräch in unsere Geschäftsräume kommen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns.

In welchen Orten begleitet der Aalener Hospizdienst?

Einsatzorte sind die Städte Aalen, Essingen, Lauchheim, Neresheim, Oberkochen und Westhausen. Aalen-Dewangen, Aalen-Fachsenfeld und die Gemeinde Hüttlingen werden vom Hospizdienst Abtsgmünd betreut.

Was kostet der Hospizdienst?

Sterbe- und Trauerbegleitungen werden ehrenamtlich geleistet. Den Menschen, die von uns begleitet werden, entstehen keine Kosten.

Unterstützt wird unser Dienst durch Spenden und jährliche Beiträge der Vereinsmitglieder.

Die Krankenkassen und Beihilfestellen fördern ambulante Hospizdienste durch einen jährlichen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten. Wenn eine Person begleitet wird, erbitten wir daher die Zustimmung, dass Name, Geburtsdatum und Begleitungszeitraum an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet werden dürfen.

Unterstützt der Hospizdienst bei der Pflege?

Nein, unser Angebot ist eine Ergänzung zu pflegerischen, medizinischen und seelsorgerlichen Hilfen. Wir ersetzen kein Pflegepersonal und keine hauswirtschaftlichen Hilfen.

Der Pflegeführer Ostalb bietet einen Überblick über ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen im Ostalbkreis.

Hat der Hospizdienst einen freien Hospizplatz?

Nein, wir begleiten „ambulant“, d.h. zu Hause, in Pflege- und Behinderteneinrichtungen und im Krankenhaus. Stationäre Hospizplätze können im Maja-Fischer-Hospiz in Aalen-Ebnat, im Hospiz St. Anna in Ellwangen, im Kloster-Hospiz in Schwäbisch-Gmünd oder im Hospiz Barbara in Heidenheim angefragt werden.

Wie kann ich im Hospizdienst ehrenamtlich mitarbeiten?

Ambulante Hospizarbeit wird wesentlich vom freiwilligen Engagement Ehrenamtlicher getragen.

Die Teilnahme an einem Qualifizierungsseminar, das für die Wünsche und Bedürfnisse schwerkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen sensibilisiert, ist Voraussetzung, um im ambulanten Hospizdienst Begleitungen zu übernehmen. Diese Qualifizierungskurse werden regelmäßig angeboten.

Eine Begleitung richtet sich nach der Situation und den Bedürfnissen des zu begleitenden Menschen und seiner Angehörigen. Begleitungen sind tagsüber stundenweise zu Hause, in Pflege- und Behinderteneinrichtungen und im Ostalbklinikum möglich. Nachts bieten wir Sitzwachen an.

Kontaktieren Sie unsere Koordinationsfachkraft, wenn Sie im Hospizdienst ehrenamtlich mitarbeiten möchten.

Wie kann der Hospizdienst unterstützt werden?

Durch Ihr ehrenamtliches Engagement.

Durch Spenden oder eine Mitgliedschaft im Verein Ökumenischer Hospizdienst Aalen e.V. können Sie uns unterstützen. Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 25 €, bei juristischen Personen 55 €.

Bankverbindung:
Kreissparkasse Ostalb
IBAN DE26 6145 0050 0110 7520 80
BIC: OASPDE6AXXX

Wo kann ich mich zur Hospiz- und Palliativversorgung informieren?

Bürgerinformationsportal
Das Portal informiert über bestehende Angebote zur Hospiz- und Palliativversorgung in Baden-Württemberg. Mit seiner Erstellung hat das Land Baden-Württemberg den HPVBW beauftragt.
https://www.hospiz-palliativ-bw.de/

DHPV ‒ Deutscher Hospiz- und PalliativVerband
Dieser Verband ist die bundesweite Interessenvertretung der Hospizbewegung sowie aller Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland.
https://www.dhpv.de/

HPVBW ‒ Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e.V.
Der Verband vertritt die Belange schwerkranker und sterbender Menschen und die Interessen seiner Mitglieder, zu denen ambulante Hospizdienste, Kinder- und Jugendhospizdienste, Sitzwachengruppen, stationäre Hospize und Einrichtungen der Palliativversorgung gehören.
https://www.hpvbw.de/

SAPV ‒ Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung Ostalb
Durch SAPV soll die Lebensqualität und Selbstbestimmung Schwerstkranker in der letzten Lebensphase erhalten, gefördert und verbessert werden. Die SAPV kooperiert mit den ambulanten Hospizdiensten im Ostalbkreis.
https://www.stauferklinikum.de/pflege-therapie/sapv-ostalb