Cicely Saunders
§ 1 Name
Der Verein führt den Namen, Ökumenischer Hospizdienst Aalen e.V. Er hat seinen Sitz in Aalen und ist in das Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Ziel des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Förderung mildtätiger Zwecke. Der Verein setzt sich für Schwerkranke, Sterbende und ihnen Nahestehende ein und unterstützt sie in ihren Bedürfnissen und Rechten. Ziel ist es den Menschen ein würdevolles und möglichst schmerzfreies Leben und Sterben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Seine Arbeit gründet auf der christlichen Ethik und den allgemeinen humanitären Werten.
Insbesondere strebt der Verein an:
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecken im Sinne der Abschnitte „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zu-wendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Zur Erfüllung des Vereinszwecks unterhält der ökumenische Hospizdienst Aalen e.V. einen ambulanten Hospizdienst in Aalen. Hierzu ist er berechtigt, Beschäftigte anzustellen und zu vergüten. Ein Mitglied des Vorstands und Angestellte des Vereines können für ihre jeweilige Tätigkeit als Vorstand/Mitarbeiter(-in) eine Vergütung erhalten. Über Art und Umfang der Vergütung entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Höhe der Vergütung wird in Abstimmung mit den jeweils aktuell geltenden steuerlichen Vorschriften so festgelegt, dass die Gemeinnützigkeit des Vereins gewährleistet ist.“
§ 3 Mitgliedschaft und Beiträge
Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen und juristische Personen werden.
1. Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme seitens des Vorstandes aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung erworben. Die Aufnahme erfordert die Zustimmung von zwei Dritteln der Vorstandsmitglieder. Eine Nichtaufnahme bedarf keiner Begründung.
2. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben, die jeweils zu Beginn des Kalenderjahres zu entrichten sind. Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist berechtigt, einzelnen Mitgliedern in Härtefällen die Zahlung des Mitgliedsbeitrages ganz oder teilweise zu erlassen.
3. Die Mitgliedschaft endet
Der Austritt ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist möglich. Er ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen.
4. Der Ausschluss kann durch Beschluss des Vorstandes erfolgen, wenn ein Mitglied
Gegen den Vorstandsbeschluss ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses.
§ 4 Organe des Vereins
§ 5 Vorstand
a bis d werden von der Mitgliederversammlung gewählt
2. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt drei Jahre. Er bleibt nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
3. Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus den beiden Vorsitzenden, sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Näheres ist in einer Geschäftsordnung zu regeln.
4. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese regelt die Einrichtung eines geschäfts-führenden Ausschusses (Leitungsausschusses), die Form der Rechnungsführung und der Rechnungsprüfung.
5. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere:
§ 6 Mitgliederversammlung
1. Einberufung
2. Aufgaben der Mitgliederversammlung:
3. Ablauf der Mitgliederversammlung:
4. Beschlussprotokollierung: Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten. Sie ist vom Versammlungs- leiter und Protokollführer zu unterzeichnen.
§ 7 Satzungsänderung und Vereinsauflösung
Eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins kann nur durch die Mitglieder-versammlung beschlossen werden und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins je zur Hälfte an den Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. für die Caritas Ost-Württemberg Zentrum Aalen und an den Kreisdiakonieverband Ostalbkreis, Marienstr. 12 in 73431 Aalen für die Diakonische Bezirksstelle Aalen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.